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Fairnessklausel

Liebe Sportsfreunde,

der Hessische Tennisverband (HTV) und der Tennisbezirk Offenbach (TBO) müssen im Rahmen der Auswertung der letzten Punktrunden eine deutliche Zunahme von Protesten, unfairem Verhalten sowie Fehlinterpretationen der Wettspielordnung (WO) usw. beklagen.

Insbesondere fällt auf, dass zunehmend versucht wird, durch "buchstabengetreues" Anwenden einzelner Paragraphen der WO einen Vorteil zu erlangen; als Beispiel sollen hier die in der WO festgelegten Zeitfristen für den Beginn der Spiele genannt werden, aber auch andere Themen werden hier bemüht.

Dabei wird fast immer die Präambel der WO außer acht gelassen, in der auf "den Geist der Fairness und der gegenseitigen Rücksichtnahme" abgestellt wird; im besonderen wird darin nochmals darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der WO nicht den Zweck verfolgen, einen anderen in unsportlicher Weise einen Schaden zuzufügen.

Der TBO appeliert auf diesem Weg nochmals an alle Vereine und Spieler die anstehenden Wettkämpfe innerhalb des Regelwerks der WO durchzuführen und dabei die Auslegung der Einzelregelungen immer unter der Prämisse der Präambel vorzunehmen.

Wir wünschen uns alle sportlich faire und spannende Team- und Freunsschaftsspiele.
Sollte es - in hoffentlich wenigen Einzelfällen - dennoch zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, die der Regelung durch den TBO bedürfen, wird dieser bei seinen Entscheidungen - sei es im Jugend- und/oder im Erwachsenenbereich - immer den sportlich fairen Ausgangspunkt der Präambel mit berücksichtigen.

Der Vorstand des TBO